Anmeldung / Abmeldung Kindergarten
Elektronisch eingereichte Anmeldungen sind ohne Unterschrift gültig.
Verfahren
Da die Gemeinde Freienbach das Schulortsprinzip mit GRB 660 vom 16.12.2004 aufgehoben hat, ist es jederzeit möglich, dass ihr Kind an einem andern Schulort eingeteilt wird. Mit SRB 41 vom 09.02.2015, hat der Schulrat Freienbach für Ausnahmefälle Einteilungsradien festgelegt. Damit die Schulleitung alle Kinder optimal auf die verschiedenen Schulorte zuteilen kann, sind wir darauf angewiesen, möglichst viele relevante Informationen über Ihr Kind zu erhalten.
Vorzeitige Einschulung / Rückstellung
Bei einer vorzeitiger Anmeldung in den Kindergarten (gilt für Kinder, die zwischen dem 1. Juni und dem 31. Juli geboren sind) muss nebst untenstehender Anmeldung auch eine Mitteilung bis zum 31. Januar zuhanden des Schulrats gemacht werden. Bei einer Rückstellung (bei Kindern mit Geburtstag zwischen dem 1. April und dem 31. Mai haben Eltern dies dem Schulrat ebenfalls bis 31. Januar schriftlich mitzuteilen. Alle Informationen zu den Einschulungsterminen finden Sie hier.
Formular Mitteilung um vorzeitige Einschulung in den Kindergarten
Formular Rückstellung vom obligatorischen Kindergarten