Informationen von A-Z

A

Absenzen, Dispensen, Jokerhalbtage

Unvorhersehbare Absenzen
Ist es dem Kind nicht möglich den Unterricht zu besuchen, bitten wir die Eltern, die Klassenlehrperson mit Angabe des Grundes via PUPIL Connect zu informieren. Falls das Kind dem Unterricht unentschuldigt fernbleibt, werden wir uns innerhalb der ersten Lektion nach dem Verbleib des Kindes erkundigen.



Jokerhalbtage
Den Eltern von Kindern des Kindergartens und der Primarschule Freienbach stehen pro Schuljahr vier Schul-Halbtage zur Verfügung, an welchen sie ihre Kinder in eigener Verantwortung vom Unterricht dispensieren können. Wir bitten die Eltern, eine geplante Absenz (Jokertage) mindestens zwei Tage im Voraus via PUPIL Connect zu erfassen. Für den in dieser Zeit verpassten Unterrichtsstoff sind die Eltern bzw. die Kinder selbst verantwortlich.

Jokerhalbtage und Absenzen erfassen

Das Login in die PUPIL Connect App der Gemeindeschule Freienbach erfolgt mittels hinterlegter E-Mailadresse. Weitere Informationen zur Erfassung von Absenzmeldungen, zur Anleitungen und zu den Lernvideos: Kommunikation / Absenzen


Dispensen für Begabte / Talentförderung
Erziehungsberechtigte von besonders begabten Kindern haben die Möglichkeit, für die Förderung dieser Talente bei der Schule eine wiederholende Dispensation gemäss Formular «Antrag zur Freistellung von Talenten vom Unterricht» des Bildungsdepartementes, Amt für Volksschulen und Sport zu beantragen. Das Antragsformular ist mit den entsprechenden Beilagen so früh wie möglich, jedoch mindestens 4 Wochen vor der ersten Absenz der Klassenlehrperson einzureichen.


Voraussehbare Absenzen / Dispensationsgesuche

Für voraussehbare Absenzen von Schülerinnen und Schülern bedarf es seitens der Erziehungsberechtigten ein Dispensationsgesuch. Je nach Dauer der Absenz gelten folgende Regelungen:

Anzahl Tage / Vorgehen
Für 1 Tag* / Das Dispensationsgesuch (ohne Formular) ist frühestmöglich via PUPIL Connect (ElternApp) an die Klassenlehrperson einzureichen. Die Klassenlehrperson entscheidet. Bei ablehnendem Entscheid der Klassenlehrperson ist die Schulleitung die Rekursinstanz.
Ab 2 bis 5 Tage* / Das Formular Dispensationsgesuch mit entsprechenden Beilagen ist mindestens zwei Schulwochen im Voraus an die Klassenlehrperson einzureichen. Die Schulleitung des Schulorts entscheidet. Bei ablehnendem Entscheid ist der Schulrat die Rekursinstanz.
Ab 6 bis 14 Tage* / Das Formular Dispensationsgesuch mit entsprechenden Beilagen ist mindestens zwei Schulwochen im Voraus an die Klassenlehrperson einzureichen. Die Hauptschulleitung (Rektorin) entscheidet in Rücksprache mit der zuständigen Schulleitung. Bei ablehnendem Entscheid ist der Schulrat die Rekursinstanz.
Ab 15 Tage* / Das Formular Dispensationsgesuch mit entsprechenden Beilagen ist mindestens vier Schulwochen im Voraus an die Schulverwaltung einzureichen. Der Schulrat entscheidet mit Einbezug der Empfehlungen der Klassenlehrperson und Schulleitung. Bei ablehnendem Entscheid ist der Regierungsrat die Rekursinstanz.
* Anzahl Schultage; ohne schulfreie Tage

Abteilung für Schulpsychologie (ASP)

Der Schulpsychologische Dienst ist eine öffentliche Beratungsstelle. Sein Angebot steht Kindern und Jugendlichen, welche die Gemeindeschule Freienbach besuchen, sowie deren Eltern und den Lehrpersonen kostenlos zur Verfügung.

Schulpsychologinnen und Schulpsychologen beraten bei Lernschwierigkeiten, bei Verhaltensauffälligkeiten oder schulischen Laufbahnfragen und empfehlen unterstützende Massnahmen.
Abteilung Schulpsychologie
, Beratungsdienst Pfäffikon, Tel. 0041 819 84 30, Bitte Javascript aktivieren!

B

Begabten- und Begabungsförderung (BBF)

Für die Förderung der Begabungen aller Schülerinnen und Schüler im Regelklassenunterricht ist in jedem Schulort eine Lehrperson beauftragt.
Besonders begabten Schülerinnen und Schülern stehen Pull-outs mit drei Ausrichtungen zur Verfügung:

  • Tillit ganzheitlich für Kindergarten bis 2. Klasse
  • Tillit sprachlich für 3.-6. Klasse
  • Tillit mathematisch-naturwissenschaftlich für 3.-6. Klasse

Die Klassenlehrperson Ihres Kindes informiert Sie – falls Ihr Kind für ein solches Pull-out geeignet ist – und leitet die Zuweisung in die Wege.

Benoten und Beurteilen

Seit dem Schuljahr 2024/2025 gilt im Kanton Schwyz ein neues Beurteilungsreglement. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Kantons.

Neues Beurteilungsreglement Kanton Schwyz

Betreuung bei unvorhergesehenem Schulausfall

Durch die Blockzeiten am Morgen können Sie davon ausgehen, dass Ihr Kind in der Schule betreut ist. Dies gilt auch, wenn die Klassenlehrperson kurzfristig und ungeplant ausfällt.
Dauert die Abwesenheit der verantwortlichen Lehrperson länger, wird am Mittag darüber informiert, ob die Schule am Nachmittag ausfällt. Falls Sie die Betreuung Ihres Kindes in diesem Fall nicht wahrnehmen möchten, wird das Kind bis zum Ende des Nachmittagsunterrichts betreut. Ab dem zweiten Tag wird die Klasse von einer Stellvertretung übernommen.

D

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

In der Gemeindeschule Freienbach findet für Kinder, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, regelmässig DaZ-Unterricht statt (Deutsch als Zweitsprache). Diese Kinder mit besonderem Förderbedarf in Deutsch werden von einer speziellen Fachperson im Rahmen des Regelklassenunterrichts unterstützt.

F

Ferien und Feiertage

I

Integrierte Förderung (IF)

In der Gemeinde Freienbach werden Kinder mit besonderen Bedürfnissen gezielt im Unterricht durch Heilpädagoginnen und Heilpädagogen unterstützt.

Die Ziele der Integrierten Förderung (IF) sind:

  • Individuelle Förderung
  • Begleiten und Beobachten des Lernprozesses
  • Austausch unter Fachpersonen


Bereichsleitung Fördernde Massnahmen (BLFM)

K

Kurse für heimatliche Sprache und Kultur

Viele Kinder wachsen heute mehrsprachig auf. Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenzen sind in unserer globalisierten Welt in unserem privaten wie beruflichen Alltag zunehmend von Bedeutung.

Im Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur können die mehrsprachigen Schülerinnen und Schüler die Kompetenzen in ihrer Erstsprache (Mutter-/Vatersprache) und ihre Kenntnisse über die Herkunftskultur erweitern. Er ergänzt den Sprachunterricht in der Regelklasse, da sich die jeweiligen Lernprozesse wechselseitig positiv beeinflussen.

Ziele des HSK-Unterichts

  • Erweiterung der Kompetenzen in der Erstsprache
  • Förderung der allgemeinen Sprachkompetenzen
  • Entwicklung eines breiten Verständnisses und Wissens über die Kultur und Lebensweise im Herkunftsland von Mutter/Vater
  • Unterstützung bei der Entwicklung einer mehrsprachigen und multikulturellen Identität

L

Lernziele

Eine Übersicht über die Lernziele Ihres Kindes erhalten Sie regelmässig in schriftlicher Form von der Lehrperson Ihres Kindes.

Logopädie

Logopädinnen und Logopäden arbeiten mit Kindern und Jugendlichen mit Schwierigkeiten beim Sprechen, dem Sprachverständnis, dem Lesen und dem Schreiben. Ziel ist es die sprachlichen Fähigkeiten des Kindes zu verbessern und so die soziale und schulische Integration zu erleichtern. Das Angebot umfasst Abklärung, Beratung, Therapie, Kontrollen und Reihenuntersuchung im Kindergarten.

Die Logopädinnen und Logopäden der Abteilung Logopädie behandeln Kleinkinder, Kinder sowie Jugendliche, welche im Kanton Schwyz wohnhaft sind. Diese Leistungen werden vom Kanton finanziert und sind für die Kinder und ihre Eltern kostenfrei.

Logopädischer Dienst für Pfäffikon, Freienbach und Bäch
Patrizia Schöb / Melody Pfeifer
Abteilung Logopädie, Schulhaus Brüel, Churerstrasse 9, 8808 Pfäffikon, Tel. 041 819 84 82.

Logopädischer Dienst für Wilen
Nina Brandenburg
Abteilung Logopädie, Schulhaus Dorfmatt, Rungelmatt 4, 8832 Wollerau, 041 819 84 99.

M

Mittagsbetreuung Freienbach

Die Mittagsbetreuung umfasst einen Verpflegungsteil und ein Betreuungsangebot. Die Kinder werden beim Essen und in der Zeit danach von Lehrpersonen aus dem Team betreut.
Mittagsbetreuung Freienbach

S

Schulbesuche

Eltern sind nach Absprache mit der Lehrperson jederzeit herzlich willkommen.
Einmal jährlich findet der Tag der offenen Schulen Ausserschwyz statt.

Schulleitung

Die Gemeindeschule Freienbach ist eine geleitete Volksschule. Die Schulleitungspersonen sind für die organisatorische, personelle und pädagogische Führung zuständig. Für die Eltern sind die Klassenlehrpersonen die direkten Ansprechpersonen. Bei Bedarf kann die Schulleitung als nächsthöhere Instanz beigezogen werden.

Kontakt Schulleitungen nach Standort.

Schulweg

Der Schulweg ist ein wichtiger Bestandteil der Schule sowie des sozialen Lernens. Die Kinder sollten den Schulweg in der Regel selbständig, wenn möglich mit einem Gspändli, bewältigen. Die tägliche Bewegung unterstützt zudem das Lernen der Kinder positiv. Aus diesen Gründen sollen die Kinder nur in dringenden Fällen mit dem Auto zur Schule gefahren werden.

Informationen Kanton Schwyz

Schulsozialarbeit (SSA)

Bei Unsicherheiten oder Problemen wenden Sie sich direkt an die Lehrperson Ihrer Tochter/Ihres Sohnes. Stimmt für Sie in einer bestimmten Situation der normale Kommunikationsweg nicht, steht Ihnen Rolf Lustenberger und Claudia Schärer als Ansprechpersonen für spezielle Schulfragen zur Verfügung:

    Schulsozialarbeit (SSA)
    Churerstrasse 9
    8808 Pfäffikon
    Freienbach, Wilen:
    Rolf Lustenberger
    Tel. 055 420 21 21
    Bitte Javascript aktivieren!

    Pfäffikon, Bäch:
    Claudia Schärer
    Tel. 055 417 50 75
    Bitte Javascript aktivieren!

    Schwimmunterricht

    Die Schülerinnen und Schüler gehen wöchentlich in den Schwimmunterricht. Die Mädchen tragen einen ganzen Badeanzug und die Knaben Badehosen, welche bis max. bis zu den Knien reichen. Das Tragen einer Badekappe ist freiwillig.

    Die Lehrschwimmbecken stehen zu bestimmten Zeiten auch der Öffentlichkeit zur Benützung zur Verfügung. Freienbach - Lehrschwimmbecken

    T

    Tag der offenen Schulen Ausserschwyz
    Telefonanrufe

    Wir bitten Sie, Telefonate mit den Lehrpersonen vor oder nach Schulschluss zu führen. Telefonate kurz vor/nach oder während des Unterrichtes sind möglichst zu vermeiden.

    U

    Unfallversicherung

    Eine Unfallversicherung für die Kinder ist Sache der Eltern.

    Unterrichtszeiten Kindergarten

    Stundenplan Zweijahreskindergarten

    Montag VormittagDienstag VormittagMittwoch VormittagDonnerstag VormittagFreitag Vormittag
    08:15* - 11:35**08:15* - 11:35**08:15* - 11:35**08:15* - 11:35**08:15* - 11:35**
    AlleAlleGrosseAlleGrosse

    Montag NachmittagDienstag NachmittagMittwoch NachmittagDonnerstag NachmittagFreitag
    13:30* - 15:00**13:30* - 15:00**13:30* - 15:00**13:30* - 15:00**
    GrosseKleineFreiKleineGrosse

    * Empfangszeit: Vormittag ab 08:15 Uhr, Nachmittag ab 13:30 Uhr. Beginn des Unterrichts für alle um 08:30 resp. 13.35 Uhr.
    ** Unterrichtsende um 11:30, resp.14:55 Uhr. Anschliessend 5 Minuten Entlassungszeit.


    Stundenplan Zweijahreskindergarten Bäch

    Montag VormittagDienstag VormittagMittwoch VormittagDonnerstag VormittagFreitag Vormittag
    08:20* - 11:45**08:20* - 11:45**08:20* - 11:45**08:20* - 11:45**08:20* - 11:45**
    AlleAlleGrosseAlleGrosse

    Montag NachmittagDienstag NachmittagMittwoch NachmittagDonnerstag NachmittagFreitag
    13:40* - 15:10**13:40* - 15:10**13:40* - 15:10**13:40* - 15:10**
    GrosseKleineFreiKleineGrosse
    Unterrichtszeiten Primarschule

    Für die Primarschule gelten Blockzeiten.

    Von Montag bis Freitag findet der Unterricht von 08.10 Uhr (08.15 Uhr Bäch) bis 11.35 Uhr (11.45 Uhr Bäch) statt. Am Nachmittag findet der Unterricht gemäss Stundenplan statt.

    W

    Z

    Znüni

    Eine gesunde Ernährung spielt für die Leistungsfähigkeit und die Konzentration eine wesentliche Rolle. Darum sind Frühstück und Znüni wichtig für einen guten Start in den Tag. Bitte achten Sie auf einen gesunden Znüni (Gemüse, Früchte, Vollkorn-Produkte…) und verzichten Sie auf Süssigkeiten und Chips oder Ähnliches.

    Zusammenarbeit Schule - Eltern

    Wünsche und Erwartungen

    • Offener und respektvoller Umgang
    • Fragen und Anliegen frühzeitig und direkt klären
    • Wichtige Informationen rechtzeitig austauschen (Krankheiten, Allergien, Unterstützungsmassnahmen, sonstige Vorfälle)
    • Termine und Abmachungen beiderseits einhalten
    • An Schulaktivitäten nach Möglichkeit teilnehmen
    Zu- und Wegzug

    Sie planen zu – oder wegzuziehen oder es steht ein Übertritt aus der Privatschule bevor?  Wenn Sie mit schulpflichtigen Kindern in die Gemeinde Freienbach ziehen, melden Sie diese so früh als möglich über unser Online Formular an. Nach Erhalt der Anmeldung beginnt die Schulleitung mit der Klassenzuteilung. Die Schulverwaltung wird Sie schriftlich über die Zuteilung informieren. Zusätzlich sollten Sie sich auch bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Freienbach melden. 

    Anmeldung/Abmeldung (Formular 01)

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