Reservation Räumlichkeiten
Vereine, Institutionen und Organisationen können Turnhallen, Schwimmhallen und Mehrzweckräume ausserhalb der Schulzeiten von 18.00 - 22.00 Uhr zu Bildungszwecken, für Kultur- und Vereinsanlässe oder zur Ausübung des Sports benützen. In den Räumlichkeiten der Gemeindeschule Freienbach können keine Familienfeste oder Kindergeburtstage gefeiert werden.
Es können keine Schulzimmer benützt werden. Bitte beachten Sie auch unser Benutzungsreglement. Dieses gewährleistet eine zweckmässige und geordnete Benützung von Räumen in den gemeindeeigenen Schulanlagen. Die Gemeindeschule Freienbach hat in jedem Fall Priorität.
Anleitung Reservation
- Gehen Sie auf "Online Reservation" > siehe auch Button oben
- Wählen Sie eine Räumlichkeit aus und Sie erhalten ergänzende Informationen (Bilder, Ausstattung, verantwortliche Personen, Karte, Bedingungen). Im Kalender sehen Sie alle vorhandenen Belegungen. Um eine Reservation vorzunehmen, klicken Sie auf "Buchen".
- Wählen Sie die entsprechende/n Räumlichkeit/en aus.
- Nun können Sie angeben, ob es sich um einen bestimmten Tag oder einen Zeitraum handelt.
- Wählen Sie nun das gewünschte und / oder buchbare Datum oder den Zeitraum an.
- Für das Buchen benötigen Sie ein persönliches Login/Benutzerkonto. Registrieren Sie sich, um Ihre Kontaktangaben zu erfassen.
- Um die Belegung vorzunehmen, werden Sie Schritt für Schritt geführt.
- Reservationen, welche die Seeanlagen, Sportanlage Chrummen und die öffentlichen Plätze betreffen, werden von der Abteilung Liegenschaften verwaltet.
Gebühren
Die Gemeinde Freienbach stellt in den Schulanlagen, Pfäffikon Steg, Pfäffikon Felsenburgmatte, Pfäffikon Brüel, Freienbach Schwerzi, Freienbach Leutschen, Wilen und Bäch die Turnhallen, Schulplätze, Mehrzweckräume, Singsäle (ausser Pfäffikon Brüel) und Lehrschwimmbecken ausserhalb der Schulzeit zu Bildungszwecken, zur Ausübung von Sport und für kulturelle Anlässe zur Verfügung.
Die Benützung dieser Infrastruktur ist für die in der Gemeinde Freienbach ansässigen Vereine und Organisationen gebührenfrei. Die kostenlose Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten entbindet die Vereine und Organisationen nicht von der Einholung einer Bewilligung für Einzelanlässe.
Dauerbelegungen sind für auswärtige Vereine, kommerzielle Kursanbieter und juristische Personen nicht möglich. Einzelbelegungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig.
Anlassbewilligung
Erteilung von Bewilligungen für Einzelanlässe
Eine sogenannte Anlassbewilligung benötigen Sie dann, wenn Sie an einer Veranstaltung Speisen und/oder Getränke verkaufen.
Publikationen
- Brandschutz und Prävention bei Anlässen
- Gesuch Grossanlass (über 300 Personen)
- Gesuch Kleinanlass (bis 300 Personen)
- Informationsschreiben Amt für Umwelt Schall
- Meldeformular für Veranstaltungen über 93dB
- Meldeformular Laser
- Merkblatt Anlass
- Merkblatt Entsorgung Veranstalter
- Zustimmung Arbeitnehmer Raucherraum bei Veranstaltungen
- Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken
Informationsmaterial zum Downloaden
Mit den Links gelangen Sie zur Raumangebotsliste und zum Benutzungs- und Gebührenreglement.
Fragen? Wir stehen gerne zur Verfügung.
Gaby Scharpf
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